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LSG Niedersachsen, 22.03.2001 - L 1 RA 79/99 |
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
Verfahrensgang
- SG Hannover, 22.03.1999 - S 1 RA 226/98
- LSG Niedersachsen, 22.03.2001 - L 1 RA 79/99
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 10/95
Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigeit und Berufsunfähigkeit - Wegefähigkeit …
Auszug aus LSG Niedersachsen, 22.03.2001 - L 1 RA 79/99
Eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen (oder - weitergehend - eine schwere spezifische Leistungsbehinderung) käme insoweit nur in Betracht, wenn die normale Gebrauchsfähigkeit beider Hände (oder zumindest der Gebrauchshand) eingeschränkt wäre, nicht aber, wenn - wie hier - allein die Verrichtung besonders anspruchsvoller Tätigkeiten ausgeschlossen ist (vgl. zur ungewöhnlichen Summierung bei Einschränkung der Handfunktionen etwa: BSG, Urteil vom 14.9.1995, 5 RJ 10/95).
- LSG Niedersachsen, 19.12.2001 - L 1 RA 37/01 - Nur ergänzend ist deshalb darauf hinzuweisen, dass Dr. Q. erklärt hat, die Klägerin könne mit ihrer Handgesundheit u.a. auch noch als Krankenpflegehelferin in Funktionsbereichen (etwa EKG) oder Bürohilfe tätig sein, also in zwei Berufsfeldern, die der Sachverständige als praktizierender Arzt in eigener Praxis (und ehemaliger Kliniksarzt) beurteilen können dürfte (vgl. darüber hinaus zum Ausschluss einer Summierung bei nur eingeschränkter Gebrauchsfähigkeit der Hände: BSG, Urteil vom 14. September 1995, 5 RJ 10/95; LSG Niedersachsen, Urteil vom 22. März 2001, L 1 RA 79/99).